Kostenübernahme
Ich führe eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich mit privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe sowie mit Selbstzahler:innen abrechnen kann.
Privatversicherung & Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen, die Beihilfe und die freie Heilfürsorge die Kosten einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen psychotherapeutische Leistungen in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag enthalten sind. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung oder beantworte Ihre Fragen zur Kostenübernahme.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der GOÄ und wird zu Beginn der Behandlung in einer transparenten Honorarvereinbarung festgelegt.
